Ehrenamtliches Engagement tut unserer Gesellschaft gut. Deshalb will die Bundesregierung die Arbeit der Ehrenamtlichen noch mehr unterstützen als bisher. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes greift sie auch Vorschläge aus der Öffentlichkeit und von Experten aus dem „Dialog über Deutschlands Zukunft“ auf.

Damit steigen rückwirkend ab dem 1. Januar 2013:
– die steuer-und sozialabgabefreie Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf 2.400 Euro
– und die allgemeine Ehrenamtspauschale um 220 Euro auf 720 Euro.

 

Die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen (Vergütung bis maximal 720 Euro/Jahr) wird beschränkt. Sie haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung galt bisher nur für Mitglieder des Vorstands.

 

Weitere Infos unter:

http://www.dosb.de/de/sportentwicklung/ehrenamt-im-sport/ehrenamt-news/detail/news/breite_mehrheit_im_bundestag_fuer_staerkung_des_ehrenamts/

 

Es steht also jedem, der ehrenamtlich tätig ist frei, dies bei seiner Einkommenssteuer geltend zu machen.
Eure Maja*

 

>> Rad & Motor, Ausgabe 2/2013

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