Die Projektanträge müssen sich durch folgende Kriterien auszeichnen:
. Neuigkeitswert, Innovationscharakter
. substantielle Weiterentwicklung bestehender Konzepte
. Nachhaltigkeit in der Umsetzung
. Transfer-Wert (verbandsintern und/oder für andere Verbände)

Entsprechende Details hierzu können Sie den beigefügten Merkblättern entnehmen. Dort finden Sie zusammengefasst alle wichtigen Informationen rund um die Anträge für den Innovationsfonds.

Der finanzielle Förderrahmen ist pro Projekt auf max. 10.000 Euro begrenzt. Dabei kann die DOSB-Förderung max. 50 Prozent der Gesamtfinanzierungssumme betragen. Jede Mitgliedsorganisation kann nur einen Projektantrag in 2013 stellen.

Die Anträge auf Förderung im Rahmen des Innovationsfonds sind schriftlich bis zum 31. Juli 2013 an den DOSB zu richten. Der Präsidialausschuss Breitensport/Sportentwicklung entscheidet voraussichtlich im Oktober 2013 über die Projektanträge und die Vergabe der Mittel.

Für die Umsetzung des Innovationsfonds ist im Hause des DOSB Herr Bernd Laugsch (Tel. 069 / 67 00 306; E-Mail: ) verantwortlich. Er steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

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